Meldungen aus dem Rektorat
Einführung einer Publikations- und Affiliationsrichtlinie
Das Rektorat hat in seiner 2060. Sitzung am 7. März 2023 die Umsetzung einer Publikations- und Affiliationsrichtlinie beschlossen und die Universitätsbibliothek beauftragt diese zu veröffentlichen und bekannt zu machen.
Publikations- und Affiliationsrichtlinien verfolgen das Ziel, dass Forschende in ihren Publikationen die mit ihnen verbundenen wissenschaftlichen Einrichtungen einheitlich benennen. Damit wird die Sichtbarkeit von Forschenden und ihrer Einrichtungen sowie die Auffindbarkeit in Literaturdatenbanken, Repositorien und Forschungsinformationssystemen verbessert. Die Anerkennung institutionell erbrachter Forschungsleistungen vergrößert die Chancen auf eine erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln und wirkt sich positiv auf die Platzierung in Rankings aus.
Die Hochschulrektorenkonferenz hat bereits 2018 entsprechende „Leitlinien zur Nennung von Affiliationen in Publikationen“ veröffentlicht. Der DFG-Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und die lokale Umsetzung in den „Leitlinien und Verfahrensordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Bielefeld vom 1. März 2021“ haben weitergehende Zielsetzungen und enthalten in Bezug auf die Nennung von Affiliationen in Publikationen keine Vorgaben.
Mit der Publikations- und Affiliationsrichtlinie werden somit die HRK-Leitlinien für die universitäre Praxis in Bielefeld umgesetzt. Die vorliegende Publikations- und Affiliationsrichtlinie stellt einen Rahmen dar, der für Mehrfachaffiliationen und die Gepflogenheiten von Publikationsorganen aller Disziplinen ausreichend Flexibilität gewährt. Die Richtlinie enthält zudem eine Empfehlung an die Bielefelder Autor*innen zur Verwendung der „Open Researcher and Contributor ID“ (ORCID), da dies die Einreichung sowie die Verzeichnung von Publikationen über Schnittstellen von Verlagen zu ORCID und von dort in Repositorien und Forschungsinformationssystemen wesentlich erleichtern kann.