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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
23. Januar 2015
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Dortmunder Erklärung und Leitlinien des Rektorats für die Ausgestaltung der Qualifikationsphase an der Universität Bielefeld
Das neue Hochschulgesetz sieht Rahmenvorgaben vor, u. a. den Rahmenkodex „Gute Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen“. Durch das Hochschulgesetz wurde ein Diskussionsprozess zur Sicherstellung und Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen in NRW angestoßen. Obwohl diese Diskussion von den Universitäten in NRW ausdrücklich begrüßt wird, sehen die Universitäten in NRW es kritisch, dass das Land Rahmenvorgaben für den Personalbereich einführen wird, weil dadurch der Handlungsspielraum der Universitäten eingeschränkt wird. Die Universitäten in NRW haben diesen Rahmenkodex nicht unterschrieben und stattdessen Muster-Leitlinien guter Beschäftigungsbedingungen für das Personal an den nordrhein-westfälischen Universitäten entwickelt. In einer Sitzung im Dezember 2014 der Landesrektorenkonferenz haben die Universitäten in NRW die so genannte „Dortmunder Erklärung“ unterschrieben. Ziel und großes Anliegen der „Dortmunder Erklärung“ ist es, innerhalb des finanziellen und rechtlichen Rahmens gute und verlässliche Beschäftigungsbedingungen und Karrieremöglichkeiten zu bieten. Auf Basis dieser Muster-Leitlinien sollen im Laufe des Jahres 2015 in allen Universitäten des Landes nach Beteiligung der Hochschulräte und Senate Leitlinien guter Beschäftigung verabschiedet werden.
Parallel hat die Universität Bielefeld Leitlinien für die Ausgestaltung der Qualifikationsphase an der Universität Bielefeld erarbeitet und ihr in seiner 1724. Sitzung vom 25.11.2014 zugestimmt. In seiner 1729. Sitzung vom 21.01.2015 hat das Rektorat die „Dortmunder Erklärung“ begrüßt und den Leitlinien für die Ausgestaltung der Qualifikationsphase an der Universität Bielefeld in der überarbeiteten Fassung vom 14.01.2015 zugestimmt. Vor Veröffentlichung der „Dortmunder Erklärung“ und der überarbeiteten Leitlinien des Rektorates sollen Senat und Hochschulrat im Rahmen der jeweils nächsten Sitzung über die nötig gewordene Anpassung infolge der Dortmunder Erklärung informiert werden.
Parallel hat die Universität Bielefeld Leitlinien für die Ausgestaltung der Qualifikationsphase an der Universität Bielefeld erarbeitet und ihr in seiner 1724. Sitzung vom 25.11.2014 zugestimmt. In seiner 1729. Sitzung vom 21.01.2015 hat das Rektorat die „Dortmunder Erklärung“ begrüßt und den Leitlinien für die Ausgestaltung der Qualifikationsphase an der Universität Bielefeld in der überarbeiteten Fassung vom 14.01.2015 zugestimmt. Vor Veröffentlichung der „Dortmunder Erklärung“ und der überarbeiteten Leitlinien des Rektorates sollen Senat und Hochschulrat im Rahmen der jeweils nächsten Sitzung über die nötig gewordene Anpassung infolge der Dortmunder Erklärung informiert werden.