Meldungen aus dem Rektorat
Dezentrale Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Am 10. Mai 2016 hat das Rektorat über die dezentralen Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung beraten: An der Universität Bielefeld gibt es bereits seit über 20 Jahren einen vom Rektorat bestellten Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Die Bestellung dieses Beauftragten erfolgte bis zur Neuregelung im Hochschulgesetz im Oktober 2014 ohne dass es dafür eine gesetzliche Vorgabe gegeben hätte. Im Studiendekanetreffen am 08.11.2014 hatte die Prorektorin für Studium und Lehre außerdem die Studiendekaninnen und Studiendekane gebeten, den Beauftragten des Rektorats auf der Ebene der Fakultäten zu unterstützen.
In folge der Neuregelung der „Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung" in § 62b des Hochschulgesetzes erfolgte die konkrete Ausgestaltung dieser gesetzlichen Vorgaben an der Universität Bielefeld in § 23 der Grundordnung vom 1. September 2015.
Der Grundordnung entsprechend hat das Rektorat am 12. April 2016 Herrn Prof. Dr. Neuner zum Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung vorgeschlagen, der daraufhin am 27. April 2016 vom Senat in dieses Amt gewählt wurde. Neben dem zentralen Beauftragten sieht die Grundordnung in § 23 Abs. 2 auch dezentrale Beauftragte vor die den zentralen Beauftragten unterstützen sollen. Nähere Regelungen zum Wahlverfahren sind in der Grundordnung nicht enthalten. Daher bittet das Rektorat die Fakultäten, nachdem der Senat den zentralen Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gewählt hat, nun ihrerseits gemäß § 23 Abs. 2 der Grundordnung eine(n) Beauftragte(n) der Fakultät einzusetzen. Bis zu einer anderweitigen Entscheidung bittet das Rektorat die Fakultäten, die Studiendekaninnen und Studiendekane entsprechend einzusetzen.