Meldungen aus dem Rektorat
Corona-Maßnahmen: Organisationsverfügung vom 31. März 2022 aufgehoben
Das Rektorat hat in seiner 2057. Sitzung am 1. Februar 2023 beschlossen, die Organisationsverfügung vom 31. März 2022 und die Hygienekonzepte für Mitarbeitende und für den Bereich Studium und Lehre aufzuheben. Mitarbeitenden und Studierenden wird weiterhin empfohlen, bestimmte Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Zum 2. Februar 2023 wird vorzeitig die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung, die insbesondere Grundlage für das betriebliche Hygienekonzept für Mitarbeitende war, außer Kraft treten. Die Coronaschutzverordnung NRW wird ebenfalls zum 1. Februar 2023 deutlich geändert und enthält nunmehr ausschließlich Regelungen für den Gesundheitsbereich. Das Land NRW hat aber angekündigt, die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW mit Regelungen zu digitalen Gremiensitzung, digitaler Lehre und digitalen Prüfungen, die derzeit bis zum 31. März 2023 gültig ist, nochmals – gegebenenfalls mit einigen Änderungen – zu verlängern. Vor diesem Hintergrund hat das Krisenteam beraten und entschieden, dass die gültige Organisationverfügung vom 31. März 2022 aufgehoben werden können.