Meldungen aus dem Rektorat
Bielefelder Gleichstellungspreis 2023 ausgelobt
In seiner 2060. Sitzung am 7. März 2023 hat das Rektorat den Bielefelder Gleichstellungspreis 2023 in der Kategorie „Genderforschung/ Genderthemen in Qualifikationsarbeiten“ ausgelobt und die Prorektorin für Personalentwicklung und Gleichstellung mit der Zusammenstellung einer geschlechterthematisch kompetenten Jury beauftragt. Diese Jury wird die eingereichten Arbeiten sichten und eine Vorschlagsliste für das Rektorat erarbeiten, das über die Preisvergabe entscheidet.
Eingereicht werden können Abschlussarbeiten, die seit dem Jahr 2020 beendet wurden. Diese sind beim Prorektorat für Personalentwicklung und Gleichstellung prorektorat-gleichstellung@uni-bielefeld.de – schriftlich und elektronisch – bis zum 21.04.2023 einzureichen. Abzugeben sind ebenfalls alle Gutachten und eine Stellungnahme der Betreuenden, der Fakultät oder anderer Universitätsangehöriger mit einer kurzen Begründung, was die Arbeit im Sinne dieses Preises besonders auszeichnet. Eine Selbstbewerbung ist möglich. Es werden eine oder mehrere Arbeiten, möglichst aus unterschiedlichen Qualifikationsstufen ausgewählt und mit bis zu 1.000 Euro (Bachelor-und Masterarbeiten mit je 800 Euro, Promotionen mit je 1.000 Euro) prämiert. Die Finanzierung des Preises erfolgt aus Gleichstellungsmitteln des MKW. Der Preis wird im Rahmen des Jahresempfanges 2023 verliehen.