Beratung der Zulassungsbeschränkungen für das Studienjahr 2020/21
Veröffentlicht am 8. Januar 2020, 10:00 Uhr
In seiner 1924. sowie in seiner 1926. Sitzung hat das Rektorat die Zulassungsbeschränkungen für das Studienjahr 2020/21 beraten. Im Benehmen mit den Fakultäten hat das Rektorat die Verwaltung beauftragt, Zulassungsbeschränkungen entsprechend der Ergebnisse der Beratungen beim Ministerium zu beantragen.
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