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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
26. Januar 2022
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Angleichung von Laufzeiten interner Zertifizierungen an die QM-Ordnung
In der Ordnung für das Qualitätsmanagement Studium und Lehre der Universität Bielefeld ist die Zertifizierung und Akkreditierung von Studiengängen geregelt. Die Zertifizierung durch das Rektorat erfolgt demnach in der Regel auf 8 Jahre befristet, wenn ein Studiengang die formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften erfüllt und die Passung zum Lehrleitbild festgestellt wurde. Die Frist beginnt mit dem Tag des Rektoratsbeschlusses und verlängert sich auf das Ende des zuletzt betroffenen Studienjahres. Die ersten internen Zertifizierungen wurden vom Rektorat bereits vor Inkrafttreten der QM-Ordnung ausgesprochen und haben daher eine Frist welche auf den Tag genau 8 Jahre nach der Rektoratsentscheidung endet. Diese Zertifizierungen sollen nun an die QM-Ordnung angeglichen werden, indem die Frist auf das Ende des zuletzt betroffenen Studienjahres verlängert wird.
Das Rektorat hat daher in seiner Sitzung am 25. Januar 2022 beschlossen, die Fristen der Zertifizierungen, welche vor dem Inkrafttreten der QM-Ordnung ausgesprochen wurden an die in der QM-Ordnung geregelte Laufzeit interner Zertifizierungen anzupassen und das Dezernat SL gebeten, die Qualitätsberichte entsprechend zu aktualisieren und die Fakultäten sowie den Akkreditierungsrat über
die Angleichung der Fristen zu informieren.
Das Rektorat hat daher in seiner Sitzung am 25. Januar 2022 beschlossen, die Fristen der Zertifizierungen, welche vor dem Inkrafttreten der QM-Ordnung ausgesprochen wurden an die in der QM-Ordnung geregelte Laufzeit interner Zertifizierungen anzupassen und das Dezernat SL gebeten, die Qualitätsberichte entsprechend zu aktualisieren und die Fakultäten sowie den Akkreditierungsrat über
die Angleichung der Fristen zu informieren.