Aktualisierung der Richtlinien der Universität Bielefeld für die Überlassung von zentral und dezentral verwalteten Räumen
Veröffentlicht am 13. Oktober 2014, 11:27 Uhr
Die Richtlinien der Universität Bielefeld für die Überlassung von zentral und dezentral verwalteten Räumen wurden 1996 in Kraft gesetzt. Insbesondere im Bereich der gesetzlichen Grundlagen und ordnungsbehördlichen Auflagen haben sich zum Teil erhebliche Änderungen ergeben, die eine Anpassung der Richtlinien notwendig gemacht haben. Das Rektorat hat in seiner 1716. Sitzung die ergänzten und novellierten Richtlinien für die Überlassung von zentral und dezentral verwalteten Räumen beschlossen.
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