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Aktualisierte Fassung der Regelungen und neues ordentliches Mitglied für die Ethik-Kommission der Universität Bielefeld beschlossen

Veröffentlicht am 28. Oktober 2022, 09:46 Uhr
In seiner 2046. Sitzung am 25. Oktober 2022 hat das Rektorat die aktualisierte Fassung der Regelungen für die Ethik-Kommission der Universität Bielefeld beschlossen. Nachdem die Medizinische Fakultät OWL inzwischen erfolgreich in den Forschungs-, Lehr- und Studienbetrieb gestartet ist, hat sich die Ethik-Kommission mit der Frage befasst, wie eine Abgrenzung der Aufgaben und Zuständigkeiten gegenüber der gemeinsamen Medizinischen Ethik-Kommission der Ärztekammer Westfalen Lippe (EKWL) erfolgen kann. Die Regelungen der Ethik-Kommission der Universität Bielefeld sollen nun dahingehend angepasst werden, dass an den relevanten Stellen ein Verweis auf die „Internen Regelungen zur Antragstellung und Zuständigkeiten der Medizinischen Ethik-Kommission EKWL und der Ethik-Kommission der Universität Bielefeld“ eingefügt wird. Zudem sollen zukünftig bei der Zusammensetzung der Ethik-Kommission auch Vertreter*innen aus dem Bereich der Medizin vertreten sein. Die Ethik-Kommission der Universität Bielefeld hatte im Rahmen ihrer 19. Sitzung am 10. November 2021 bereits über die Änderungen beschlossen. Darüber hinaus hat das Rektorat in seiner Sitzung zPD Dr. Arvid Herwig (Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft, Abt. Psychologie) als ordentliches Mitglied in die Ethik-Kommission der Universität Bielefeld für die Amtszeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2025 bestellt.
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