© Universität Bielefeld
Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
16. September 2021
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Überarbeitung der Leitlinien für die Verwendung von Qualitätsverbesserungsmitteln
Im Rahmen der Verpflichtungserklärung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken wurde eine Erhöhung der Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) festgelegt. In diesem Zusammenhang gibt die zum 8. Januar 2021 geänderte Studiumsqualitätsverordnung vor, dass jede Hochschule mindestens zwei Drittel der QVM für hauptamtliches Lehrpersonal und hauptamtliches lehrunterstützendes Personal einsetzen muss. Diese Vorgabe macht eine Anpassung der Leitlinien des Rektorats zur Verwendung der QVM sowie des Konzepts des Controllings und Monitorings der QVM an der Universität Bielefeld notwendig. In die Leitlinien wurde dementsprechend die neue Zwei-Drittel-Quote als Vorgabe und als Gegenstand des Controllings aufgenommen. Ferner wurde in den Leitlinien festgelegt, dass Dezernat P/O zukünftig einen Nachweis über den Anteil der QVM erstellt, die für hauptamtliches Lehrpersonal und hauptamtliches lehrunterstützendes Personal eingesetzt werden. Im Konzept des Controllings und Monitorings wiederum ist nun detaillierter aufgeschlüsselt, zu welchen vom Ministerium geforderten Angaben Dezernat P/O zukünftig Daten zusammenstellen wird. Das Rektorat hat diese Überarbeitungen in seiner 1998. Sitzung am 14. September 2021 beschlossen und die Verwaltung mit der Veröffentlichung beider Dokumente und mit der Durchführung des im Sinne der Überarbeitung erweiterten Controllings beauftragt.