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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
5. September 2014
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Änderung der Richtlinien der Universität Bielefeld zur Vergabe von Promotionsstipendien aus dem Bielefelder Nachwuchsfonds
Die Vergabekommission des Bielefelder Nachwuchsfonds hat empfohlen, Gutachten – welche nach Änderung der Stipendienrichtlinien im Oktober 2013 optional waren – wieder obligatorisch anzufordern. Das Rektorat hat diese Änderung der Richtlinien zur Vergabe von Promotionsstipendien aus dem Bielefelder Nachwuchsfonds in seiner 1713. Sitzung vom 02.09.2014 beschlossen.