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Bewerbung Schritt für Schritt

Veröffentlicht am 30. November 2021, 08:45 Uhr

Eine Bewerbung ist sowohl für zulassungsbeschränkte Studiengänge (Numerus clausus) als auch für zulassungsfreie Studiengänge erforderlich. Bei vollständig zulassungsfreien Bewerbungsanträgen können Sie direkt im Anschluss die Online-Immatrikulation durchführen. Die dann bereitgestellten Unterlagen zur Einschreibung, können aber erst ab dem 16. Januar 2022 entgegengenommen werden. 

Bei einzelnen Studienangeboten können Eignungsprüfungen mit abweichenden Fristsetzungen erforderlich sein. Beides gilt sowohl für Bewerbungen auf ein erstes als auch für höhere Fachsemester. 

Für jede Bewerbung erhalten Sie eine separate Zulassung oder Ablehnung. Im Falle einer Zulassung können Sie sich einschreiben. Sollten Nachrückverfahren stattfinden, nehmen Sie daran automatisch teil. Wenn Sie auch im Nachrückverfahren keine Zulassung bekommen haben, können Sie sich im Anschluss noch für das Losverfahren bewerben, in dem noch freie Plätze vergeben werden. 

Sie sehen, für eine Bewerbung sind je nach Studienwunsch ganz unterschiedliche Schritte notwendig. Der Film Mein Weg zum Studium begleitet Sie hier Schritt für Schritt.

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