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Meldungen Informationssicherheit
Veröffentlicht am
19. März 2021
Kategorie:
Allgemein
Zoom: Screensharing kann ungewollt Informationen preisgeben
Bei der Durchfühung von Videokonferenzen über Zoom haben Teilnehmende die Möglichkeit, geziehlt einzelne Fenster ihres Bildschirms für andere freizugeben. In bestimmten Fällen kann es dazu kommen, dass Informationen die sich eigentlich in anderen Fenstern befinden kurz sichtbar werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Fenster in den Vordergrund geholt werden, so dass diese den freigegebenen Bereich überlagern. Auch wenn die Inhalte nur sehr kurz aufflackern sollen, können im schlechtesten Fall vertrauliche Informationen von unbefugten Teilnehmern eingesehen werden. Zoom ist über die Lücke informiert. So lange die Lücke nicht geschlossen ist, sollte bei freigegebenem Bildschirm auf eine Arbeit in anderen, vertraulichen Fenstern verzichtet werden. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.heise.de/news/Obacht-beim-Screensharing-mit-Zoom-5992402.html