Hochschulrat
Zustimmung zur Hochschulvereinbarung 2022-2026
Das Wissenschaftsministerium (MKW) hatte den Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften mit Schreiben vom 15. Juli 2021 ein mit dem Finanzministerium abgestimmtes Angebot für eine neue Hochschulvereinbarung übersendet, die den Zeitraum 2022 bis 2026 umfasst. In seiner Sitzung am 24. August hat daraufhin das Rektorat über die Hochschulvereinbarung 2022-2026 beraten und unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Hochschulrat und eine positive Stellungnahme durch den Senat beschlossen, den vorliegenden Entwurf zum neuen Hochschulvertrag zu unterzeichnen. Der Finanzausschuss des Hochschulrats wiederum hat am 26. August 2021 über die Sachverhalte mit finanzieller Relevanz im Entwurf zur neuen Hochschulvereinbarung beraten und dem Hochschulrat empfohlen, der Unterzeichnung des Vertrags zuzustimmen. Der Finanzauschuss hat weiterhin die Frage des Aufwuchses für die Medizin in Bielefeld in Hinblick auf die Hochschulvereinbarung diskutiert und den Kanzler gebeten, bis zur Sitzung des Hochschulrates diese Frage mit dem MKW zu klären. Das MKW hat auf Rückfrage des Kanzlers bestätigt, dass die Hochschulvereinbarung auch für Fachbereich Medizin der Universität Bielefeld Gültigkeit hat. Der Hochschulrat ist daher in seiner 58. Sitzung am 17. September 2021 der Empfehlung des Finanzauschusses gefolgt und hat der Unterzeichnung der „Hochschulvereinbarung NRW 2026“ im vorliegenden Entwurf zugestimmt.