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Hochschulrat
Veröffentlicht am
10. Juli 2008
Kategorie:
3. Quartal 2008
Zuständigkeit des Hochschulrats als oberste Dienstbehörde in Personalangelegenheiten
Als oberste Dienstbehörde
in Personalangelegenheiten hat der Hochschulrat in seiner Sitzung am 4. Juli 2009 die Delegation derjenigen
Zuständigkeiten an die Hochschulleitung (Rektorin oder Rektor/Kanzlerin
oder Kanzler) beschlossen, die der Möglichkeit der Delegation unterliegen.
Es wird zudem ein Personalausschuss eingerichtet, der aus Professorin
Davy, Professorin Schütz und Professor Tenorth besteht. Die Vorsitzende
entscheidet im Einzelfall, ob eine Vorlage an den Personalausschuss
erfolgt oder ob der gesamte Hochschulrat entscheidet.