Hochschulrat
Umsetzung des ZSL-Ergänzungsvertrages vorgestellt
Der Hochschulrat hat sich in seiner 63. Sitzung am 9. Dezember 2022 mit der Umsetzung des ZSL-Ergänzungsvertrages befasst. Mit dem Ergänzungsvertrag hatte sich der Hochschulrat bereits im März 2021 befasst. Ziel des Vertrages ist der Ausbau von dauerhaften, unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen beim hauptberuflichen Lehrpersonal. Der Ergänzungsvertrag beinhaltete gegenüber dem ursprünglichen Sonderhochschulvertrag zum Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“, mit dem sich der Hochschulrat im November 2019 und im März 2020 auseinandergesetzt hatte, eine Anpassung bei der Zielzahl für den Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse. Die Prorektorin für Personalentwicklung und Gleichstellung, Prof’in Kaiser, stellte dem Hochschulrat die Berechnungsmodi bei der Datenerhebung zum wissenschaftlichen Personal ebenso vor wie die Ergebnisse der Gespräche mit den Fakultäten zum Mittelbau-Dauerstellenbereich im Sommer 2022. Vor dem Hintergrund konnte sie dem Hochschulrat glaubhaft vergewissern, dass das Ziel des Vertrages erreicht wird, bis 2027 den Befristungsanteil auf 37 Prozent abzusenken.