Hochschulrat
Statusbericht zum Aufbau der Medizinischen Fakultät OWL im Hochschulrat
Der Hochschulrat wurde in seiner 71. Sitzung am 13. Dezember unterrichtet, dass die nötige hochschulrechtliche Änderung zum gestuften Aufwuchs der Studienanfänger*innen in der Medizin (120 zum WiSe 25/26, 300 im Folgejahr) von der Landesregierung in den Landtag eingebracht worden ist. Diese Stufung war auch aufgrund baulicher Verzögerungen notwendig geworden, erleichtert aber zudem den personellen Aufwuchs.
Die Änderung der Studien- und Prüfungsordnung wurde wie geplant durch die Gremien der Fakultät und das Rektorat beschlossen und im November 2024 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantragt. Die Notwendigkeit beruhte ursprünglich neben der organisatorischen und ressourcenseitigen Machbarkeit auch auf dem Ziel, möglichst nah an der geplanten neuen Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) zu bleiben, um späteren Änderungen während des Aufwuchses weitgehend vorzubeugen. Aktuell ist unklar, wann die neue ÄApprO in Kraft treten wird. Die sonstigen Gründe für die Änderung bleiben jedoch bestehen und wurden in den wesentlichen Aspekten vorab mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Landesprüfungsamt abgestimmt.