Hochschulrat
Rektorat informiert Hochschulrat über Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu Studiengebühren
Über das vor kurzem verkündete letztinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit der Erhebung von Studiengebühren im Jahr 2007 hat das Rektorat den Hochschulrat in dessen 14. Sitzung am 11. März unterrichtet. Damit besteht nach jahrelangem Rechtsstreit zwischen einer klagenden Studentin und der Universität nun Rechtssicherheit für die in dieser Zeit erhobenen Studienbeitragsmittel in Höhe von ca. 4,2 Mio. Euro, die aufgrund der unsicheren Rechtslage nicht ausgegeben werden konnten. Über die Verwendung dieser Mittel wird es in den nächsten Wochen hochschulintern weitere Beratungen geben. Das Rektorat begründete auch dem Hochschulrat gegenüber seine Präferenz für einen nachhaltigen Einsatz des Geldes. Der Hochschulrat unterstützte diese Richtung und sprach sich nach kurzer Beratung für einen strukturierten, nachhaltigen und sichtbaren Einsatz dieser Gelder für die Verbesserung der Studienbedingungen aus.