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Hochschulrat
Veröffentlicht am
4. Oktober 2024
Kategorie:
Aktuelle Meldungen aus dem Hochschulrat
Rechenschaftsbericht des Hochschulrats für 2023 beschlossen
Der Hochschulrat hat in seiner 70. Sitzung am 20. September beschlossen, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft den vorgelegten Entwurf als Rechenschaftsbericht seiner Arbeit für das Jahr 2023 vorzulegen. Nach § 21 des Hochschulgesetzes NRW ist der Hochschulrat verpflichtet, dem Ministerium einmal jährlich Rechenschaft über die Erfüllung seiner Aufgaben abzulegen. Die Rechenschaftsberichte sind auf der Website des Hochschulrats einzusehen.