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Hochschulrat

Neubetrachtung von CeBiTec und IKG im Hochschulrat

Veröffentlicht am 25. September 2015, 16:17 Uhr
Das Rektorat hat den Hochschulrat in dessen 34. Sitzung am 18. September 2015 über seine Absicht unterrichtet, zwei Zentrale Wissenschaftliche Einrichtungen (ZWE) nach erfolgter Neubetrachtung weiterzuführen. Sowohl das Centrum für Biotechnologie (CeBiTec) als auch das Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) hatten dafür die üblichen Unterlagen Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen vorgelegt, die auch der Hochschulrat zur Kenntnis bekommen hat. Der Hochschulrat hat nach Beratung dann folgende Beschlüsse gefasst - zum Centrum für Biotechnologie: 1. Der Hochschulrat nimmt das Strategiepapier des Centrums für Biotechnologie, die im Rahmen des Neubetrachtungsverfahrens eingegangenen Gutachten sowie die Stellungnahme des CeBiTec zur Kenntnis. 2. Der Hochschulrat nimmt die Absicht des Rektorats, das Centrum für Biotechnologie als Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung fortzuführen, zur Kenntnis und unterstützt das Rektorat in seiner Absicht, in Gesprächen mit dem CeBiTec die Strategie entsprechend der gutachterlichen Anregungen fortzuentwickeln. Zum IKG lautet der Beschluss wie folgt: 1. Der Hochschulrat nimmt den Forschungs- und Strukturentwicklungsplan des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung sowie die im Rahmen des Neubetrachtungsverfahrens eingegangenen Gutachten und Stellungnahmen zur Kenntnis. 2. Der Hochschulrat nimmt die Absicht des Rektorats, das IKG als Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung fortzuführen, zur Kenntnis und unterstützt das Rektorat in seiner Absicht, in Gesprächen mit dem IKG die Strategie entsprechend der gutachterlichen Anregungen fortzuentwickeln.
Gesendet von GMeier in 3. Quartal 2015
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