Hochschulrat
Mittelfristige Finanzplanung des Landes zur Medizinischen Fakultät beraten
Der im Hochschulrat fortlaufende TOP Medizinische Fakultät stand in der 55. Sitzung am 4. Dezember vor allem unter der Überschrift „Mittelfristige Finanzplanung“. Der Hochschulrat hat zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Universität von einer Basis von mindestens 81 Mio. Euro für den Volllastbetrieb ausgeht und die Aufwuchsplanung entsprechend umsetzt. Weiterhin wurde zur Kenntnis genommen, dass die Universität für das Jahr 2024 den Aufbauprozess auf Basis der vorgelegten Finanzplanung unter dem Einsatz von Resten wie geplant fortsetzt. Mit Sorge betrachtet der Hochschulrat allerdings, das die eigentlich mit dem Land abgestimmte von der Universität angemeldete Finanzierung für den Volllastbetrieb ab 2024 nicht im nötigen Umfang in der Mittelfristigen Finanzplanung des Landes aufgenommen wurde und wird daher das Land auffordern, seiner Verantwortung für die Finanzierung der Medizinischen Fakultät gerecht zu werden. Ansonsten seien Abstriche an dem auch vom Wissenschaftsrat befürworteten Konzeption der Fakultät und des Studiengangs unvermeidbar. Ohne die finanzielle Zusicherung des Landes könnten etwa auch für die Aufnahme des Studienbetriebs im nächsten Jahr essentielle Berufungen nicht realisiert werden.