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Hochschulrat

Mitglieder für Auswahlgremium benannt

Veröffentlicht am 31. März 2017, 15:18 Uhr
Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Hochschulrats läuft am 27. Mai 2018 aus. §21 des Hochschulgesetzes NRW sieht vor, dass zur Auswahl der Mitglieder des Hochschulrats ein Auswahlgremium gebildet wird, dass sich aus zwei Vertreter/innen des Senats, einem/r Vertreter/in aus dem Ministerium mit zwei Stimmen und zwei Vertreter/innen aus dem Hochschulrat zusammensetzt. Für dieses Auswahlgremium hat der Hochschulrat in seiner 40. Sitzung am 24. März Frau Dr. Fugmann-Heesing und Herrn Professor Tenorth einstimmig gewählt und benannt. Der Senat ist gehalten, seine Vertreter/innen in der ersten Sitzung im Sommersemester zu benennen.
Gesendet von GMeier in 1. Quartal 2017
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