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Hochschulrat
Veröffentlicht am
9. April 2009
Kategorie:
1. Quartal 2009
Keine Altersteilzeit für Beamte
Der Hochschulrat hat in der 5. Sitzung am 27. März beschlossen, dass es keine Altersteilzeit für Beamte der Universität Bielefeld geben soll. Damit verlängert der Hochschulrat in seiner Funktion als oberste Dienstbehörde quasi die Aussetzung des § 78 des Landesbeamtengesetzes, von dieser Möglichkeit hatte bis 2007 bereits die Landesregierung Gebrauch gemacht.
Zur Beratung dieser Frage, die bereits in der 4. Sitzung im November begonnen worden war, war die Vorsitzende des Personalrats der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung zugegen, die im Vorfeld der Sitzung bereits eine Stellungnahme abgegeben hatte.
Zur Beratung dieser Frage, die bereits in der 4. Sitzung im November begonnen worden war, war die Vorsitzende des Personalrats der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung zugegen, die im Vorfeld der Sitzung bereits eine Stellungnahme abgegeben hatte.