Hochschulrat
Jahresabschluss - Hochschulrat erteilt dem Rektorat Entlastung
Der Hochschulrat hat sich in der 62. Sitzung am 16. September mit dem Jahresabschluss der Universität für das Wirtschaftsjahr 2021 befasst. Mit der Prüfung des Jahresabschluss war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG beauftragt gewesen. Sie hatte einen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und einen Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 vorgelegt. Das Rektorat hatte im August beschlossen, dem Hochschulrat den Jahresabschluss vorzulegen. Der Finanzkommission wurde der Jahresabschluss am 31. August vorgestellt. Der Finanzausschuss des Hochschulrats hatte sich dann Anfang September zunächst ausführlich mit dem Jahresabschluss befasst und eine Empfehlung für den Hochschulrat formuliert. Dem hat sich der Hochschulrat angeschlossen und einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Hochschulrat beschließt, aus dem erzielten Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 41.601.585,04 Euro einen Betrag in Höhe von 2.190.000 Euro in eine Ausgleichsrücklage einzustellen, die der Risikovorsorge der Universität dient. Der danach verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 39.411.585,04 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen werden und dem Rektorat wird Entlastung erteilt.