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Hochschulrat
Veröffentlicht am
22. September 2021
Kategorie:
3. Quartal 2021
Jahresabschluss 2020
Die Befassung mit dem Jahresabschluss und dem Wirtschaftsplan gehört zu
den zentralen Aufgaben des Hochschulrats. In der 58. Sitzung am 17.
September 2021 hat sich der Hochschulrat daher mit dem Prüfungsbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars, die die zentralen Ergebnisse im
Rahmen einer Präsentation vorgestellt hat, beschäftigt. Die Prüfung des
Jahresabschlusses hatte zu keinen Beanstandungen geführt, weshalb mit
Datum vom 26. August 2021 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt
worden war. Der Finanzausschuss des Hochschulrats hatte sich auf dieser
Basis ebenfalls am 26. August 2021 eingehend mit dem Prüfungsbericht, dem
Finanzbericht und dem Strukturbericht befasst und im Ergebnis dem
Hochschulrat empfohlen, das Rektorat zu entlasten und den Jahresüberschuss aus dem Jahr 2020 in Höhe von 67.452.795.95 mit einem Betrag in Höhe von 10.000.000,00 Euro in eine Ausgleichsrücklage einzustellen und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 57.452.795,95 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Hochschulrat
ist dieser Empfehlung gefolgt und hat einstimmig folgenden Beschluss
gefasst: Der Hochschulrat beschließt, den Jahresüberschuss aus dem Jahr 2020 in Höhe von 67.452.795.95 mit einem Betrag in Höhe von 10.000.000,00 Euro in eine Ausgleichsrücklage einzustellen und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 57.452.795,95 Euro auf neue Rechnung vorzutragen und dem Rektorat Entlastung zu erteilen.