Information des Hochschulrats über Dauer von Berufungsverfahren
Veröffentlicht am 11. März 2015, 10:54 Uhr
Im Kontext einer Qualitätssicherung von Berufungsverfahren, die aktuell auch im Fokus des Rektorats ist, hat sich der Hochschulrat in seiner 32. Sitzung am 6. März 2015 über die Dauer von Berufungsverfahren im Jahr 2014 informieren lassen. In seiner nächsten Sitzung will sich der Hochschulrat dann ausführlich mit dem Thema Qualitätssicherung von Berufungsverfahren befassen. Im Rektorat sind entsprechende Leitlinien zur Kommunikation in die Universität in Arbeit.
Gesendet von GMeier
in 1. Quartal 2015
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