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Hochschulrat
Veröffentlicht am
8. Dezember 2020
Kategorie:
4. Quartal 2020
Hochschulrat empfiehlt Verabschiedung der Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Der Hochschulrat hat in der 55. Sitzung in zweiter Lesung über die „Leitlinien und Verfahrensordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Bielefeld“ beraten und nach kurzer Diskussion die Verabschiedung der Leitlinien mit einer kleinen Änderung in §5 empfohlen. Diese Leitlinien stellen die (geforderte) Umsetzung der von der DFG beschlossenen „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ dar. Die Übergangsfrist zur Umsetzung endet am 31. Juli 2021, aktuell steht aber eine Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende Juli 2022 an. Der Senat wird über die Leitlinien in der Dezember-Sitzung beraten.