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Hochschulrat
Veröffentlicht am
11. März 2015
Kategorie:
1. Quartal 2015
Hochschulrat berät Hochschulvereinbarung und Hochschulvertrag
Der Hochschulrat hat sich in seiner 32. Sitzung am 6. März 2015 vom Rektorat über die Entwurfsfassungen der Hochschulvereinbarung 2016 und des Hochschulvertrages zwischen Wissenschaftsministerium und Universität informieren lassen. Der Hochschulvertrag, der mit dem neuen Hochschulgesetz eingeführt worden ist, ersetzt die Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Das Rektorat hat ebenso wie die LRK kritische Punkte sowohl in der Hochschulvereinbarung als auch im Hochschulvertrag benannt. Nach eingehender Beratung hat der Hochschulrat folgenden Beschluss gefasst:
- Der Hochschulrat begrüßt die Fortsetzung der Hochschulvereinbarung bis zum Jahr 2016.
- Er weist aber nachdrücklich darauf hin, dass die Universität zur Umsetzung des die Vereinbarung konkretisierenden Hochschulvertrags finanzielle Planungssicherheit braucht. Deshalb fordert er die Landesregierung auf, zukünftig der den finanziellen Rahmen für die Hochschulen verbindlich festschreibenden Hochschulvereinbarung eine mittelfristige Geltungsdauer von mindestens vier Jahren zu geben.
- Der Hochschulrat schließt sich den Einschätzungen des Rektorats und der LRK zu den noch klärungsbedürftigen bzw. kritischen Punkten in der Hochschulvereinbarung und im Hochschulvertrag an.
- Der Hochschulrat hält insbesondere die in Punkt II, 6 der Hochschulvereinbarung implizierte erhebliche Erhöhung der Eigenbeteiligungsquote an den Modernisierungskosten für die Universität Bielefeld für inakzeptabel. Die Erhöhung der Eigenbeteiligungsquote käme einer faktischen Budgetkürzung gleich und ginge zu Lasten von Forschung und Lehre. Damit würde die Konkurrenzfähigkeit der Universität Bielefeld in ungerechtfertigter Weise empfindlich geschwächt.
- Der Hochschulrat unterstützt das Rektorat darin, in enger Abstimmung mit der LRK und im Sinne der Hochschulen zu einer Klärung bzw. Übereinkunft mit dem Land in den noch klärungsbedürftigen bzw. kritisch bewerteten Punkten zu gelangen.
- Der Hochschulrat fordert das Ministerium auf, zukünftig Verträge und Vereinbarungen, die in den Hochschulräten behandelt werden müssen, so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Behandlung in den regulären Sitzungen der Hochschulräte möglich ist.
- Der Hochschulrat ermächtigt das Rektorat zur Unterschrift von Hochschulvereinbarung und Hochschulvertrag nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des Hochschulrats für den Fall, dass die weiteren Abstimmungen der LRK mit dem Land in den benannten Punkten zeitnah zu einem aus Sicht des Rektorats im Sinne der Hochschule akzeptables Ergebnis führen. Er stellt für diesen Fall seine Zustimmung zu beiden Dokumenten in seiner nächsten Sitzung in Aussicht.
- Der Hochschulrat begrüßt die Fortsetzung der Hochschulvereinbarung bis zum Jahr 2016.
- Er weist aber nachdrücklich darauf hin, dass die Universität zur Umsetzung des die Vereinbarung konkretisierenden Hochschulvertrags finanzielle Planungssicherheit braucht. Deshalb fordert er die Landesregierung auf, zukünftig der den finanziellen Rahmen für die Hochschulen verbindlich festschreibenden Hochschulvereinbarung eine mittelfristige Geltungsdauer von mindestens vier Jahren zu geben.
- Der Hochschulrat schließt sich den Einschätzungen des Rektorats und der LRK zu den noch klärungsbedürftigen bzw. kritischen Punkten in der Hochschulvereinbarung und im Hochschulvertrag an.
- Der Hochschulrat hält insbesondere die in Punkt II, 6 der Hochschulvereinbarung implizierte erhebliche Erhöhung der Eigenbeteiligungsquote an den Modernisierungskosten für die Universität Bielefeld für inakzeptabel. Die Erhöhung der Eigenbeteiligungsquote käme einer faktischen Budgetkürzung gleich und ginge zu Lasten von Forschung und Lehre. Damit würde die Konkurrenzfähigkeit der Universität Bielefeld in ungerechtfertigter Weise empfindlich geschwächt.
- Der Hochschulrat unterstützt das Rektorat darin, in enger Abstimmung mit der LRK und im Sinne der Hochschulen zu einer Klärung bzw. Übereinkunft mit dem Land in den noch klärungsbedürftigen bzw. kritisch bewerteten Punkten zu gelangen.
- Der Hochschulrat fordert das Ministerium auf, zukünftig Verträge und Vereinbarungen, die in den Hochschulräten behandelt werden müssen, so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Behandlung in den regulären Sitzungen der Hochschulräte möglich ist.
- Der Hochschulrat ermächtigt das Rektorat zur Unterschrift von Hochschulvereinbarung und Hochschulvertrag nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des Hochschulrats für den Fall, dass die weiteren Abstimmungen der LRK mit dem Land in den benannten Punkten zeitnah zu einem aus Sicht des Rektorats im Sinne der Hochschule akzeptables Ergebnis führen. Er stellt für diesen Fall seine Zustimmung zu beiden Dokumenten in seiner nächsten Sitzung in Aussicht.