Hochschulrat
Hochschulrat führt Gespräche mit Interessengruppen
Kurz vor Weihnachten hat der Hochschulrat seine Gespräche mit den Interessengruppen abgeschlossen, wie sie nach § 21 Abs. 5a Satz 2 im HG NRW jährlich vorgesehen sind. Die Vertreter*innen des Hochschulrats, erstmals wurden die Gespräche mit verteilten Rollen geführt, haben sich dazu mit der Gleichstellungsbeauftragten, mit dem Personalrat der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, mit dem wissenschaftlichen Personalrat, mit dem AStA-Vorsitz und mit dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, der gleichzeitig Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen ist, getroffen, dabei über die Arbeit des Hochschulrats informiert und sich aktuelle Entwicklungen aus dem jeweiligen Arbeitsbereich vorstellen lassen. In der 71. Sitzung am 13. Dezember haben sich die Hochschulratsmitglieder unter sich zu den Ergebnissen der Gespräche ausgetauscht.