Hochschulrat
Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Unter der Überschrift „Versorgungssicherheit“ hat der Kanzler dem Hochschulrat in dessen 62. Sitzung am 16. September zunächst die finanziellen Risiken bei der Energieversorgung der Universität dargelegt. Demnach sind die Mehrkosten für 2022 noch durch die Risikoreserve abgedeckt. Dazu trägt bei, dass der größte Anteil der Energie an der Universität über Fernwärme erbracht wird. Weiterhin hat der Kanzler die Überlegungen vorgestellt mittels eines "Stufenplans Energiemangellage" die Versorgungssicherheit für verschiedene Szenarien zu gewährleisten. Dies basiert auf den entsprechenden Verordnungen des Bundes und auf dem Beschluss der Landesregierung zur Senkung des Energieverbrauchs im Bereich der Landesverwaltung. Zudem haben sich die Hochschulen des Landes verpflichtet 20 Prozent der Energie einzusparen.