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Hochschulrat
Veröffentlicht am
29. Juni 2021
Kategorie:
2. Quartal 2021
Ergänzung zu den Befristungsquoten im Sonderhochschulvertrag zugestimmt
Der Hochschulrat hat am 18. Juni in seiner 57. Sitzung der Ergänzung des Sonderhochschulvertrags zum Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ zugestimmt. Dies hatte er bereits in der März-Sitzung getan. Nun ging es aber darum, eine veränderte Zielzahl im Vertrag zur Kenntnis zu nehmen. Ausgehend von einer Auswertung des MKW zu den Befristungsquoten im Land verpflichtet sich die Universität nun, den Befristungsanteil des hauptberuflich wissenschaftlichen Personals bis zum Jahr 2027 auf 37 Prozent zu reduzieren (vorher 41 Prozent).