Ergänzung zu den Befristungsquoten im Sonderhochschulvertrag zugestimmt
Veröffentlicht am 29. Juni 2021, 14:26 Uhr
Der Hochschulrat hat am 18. Juni in seiner 57. Sitzung der Ergänzung des Sonderhochschulvertrags zum Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ zugestimmt. Dies hatte er bereits in der März-Sitzung getan. Nun ging es aber darum, eine veränderte Zielzahl im Vertrag zur Kenntnis zu nehmen. Ausgehend von einer Auswertung des MKW zu den Befristungsquoten im Land verpflichtet sich die Universität nun, den Befristungsanteil des hauptberuflich wissenschaftlichen Personals bis zum Jahr 2027 auf 37 Prozent zu reduzieren (vorher 41 Prozent).
Gesendet von GMeier
in 2. Quartal 2021
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