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Hochschulrat
Veröffentlicht am
10. Dezember 2010
Kategorie:
4. Quartal 2010
Diskussion des Hochschulentwicklungsplans im Hochschulrat
In seiner 13. Sitzung am 26. November hat der Hochschulrat intensiv den vom Rektorat vorgelegten Entwurf des Hochschulentwicklungsplans diskutiert. Laut § 21 des Hochschulgesetzes gehört die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan zu den Aufgaben des Hochschulrats. In der Debatte sind grundlegende Fragen der Ausgestaltung eines solchen Plans oder zum zeitlichen Horizont ebenso zur Sprache gekommen wie inhaltliche Anregungen und Änderungswünsche seitens einzelner Hochschulratsmitglieder. Am Ende stand die Einigung, dass das Rektorat den Entwurf auf der Basis der Diskussion weiterentwickeln und dem Hochschulrat zur nächsten Sitzung im März 2011 zur Zustimmung vorlegen soll.