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Hochschulrat
Veröffentlicht am
3. Juli 2015
Kategorie:
2. Quartal 2015
Beratung und Beschluss des Hochschulrats zum geplanten Mittelverteilungsmodell
Ausführlich hat der Hochschulrat in seiner 33. Sitzung am 26. Juni 2015 über das vom Rektorat vorgeschlagene Mittelverteilungsmodell beraten. Grundlage der Diskussion waren die vom Rektorat beschlossenen Grundsätze der Mittelverteilung der Universität Bielefeld, wie sie auch der Finanzkommission und dem Senat vorgelegt wurden. Letztlich hat der Hochschulrat dann folgenden, abgestuften Beschluss gefasst:
I. Der Hochschulrat begrüßt die Einführung des 3-Säulen-Mittelverteilungsmodells entsprechend der Vorlage für die Hochschulratssitzung am 26. Juni 2015
II.Der Hochschulrat hält die Datierung des Strategieetats in Höhe von 17% des Volumens des Mittelverteilungsmodells für erforderlich, um damit wirksam die Strategie- und Zukunftsorientierung der Hochschule unterstützen zu können.
III. Deshalb lehnt der Hochschulrat eine Einschwingphase ab, in der über drei Jahre rund ein Drittel des Strategieetats nach denselben Kriterien wie der Basisetat vergeben wird. Um den Übergang in das neue Modell für die Fakultäten abzufedern, hält er es äußerstenfalls für möglich, im ersten Jahr ein Drittel (6%-Punkte) im zweiten Jahr ein Fünftel (3%-Punkte) und im dritten Jahr 1% des Strategieetats nach diesen Kriterien zu vergeben.
IV. Der Hochschulrat erwartet, dass die Kriterien für den Einsatz des Strategieetats bis Mitte 2016 so ausgearbeitet werden, dass die Ziele und Kriterien der Vergabe für alle Beteiligten transparent sind. Dafür muss das strategische Ziel „Typ-2-Hochschule“ inhaltlich konkretisiert werden.
V. Der Hochschulrat begrüßt die Absicht des Rektorats, den Prozess der Einführung des Mittelverteilungsmodells durch ein entsprechendes Monitoring zu begleiten. Er erwartet, an einem solchen Monitoring beteiligt zu sein.
I. Der Hochschulrat begrüßt die Einführung des 3-Säulen-Mittelverteilungsmodells entsprechend der Vorlage für die Hochschulratssitzung am 26. Juni 2015
II.Der Hochschulrat hält die Datierung des Strategieetats in Höhe von 17% des Volumens des Mittelverteilungsmodells für erforderlich, um damit wirksam die Strategie- und Zukunftsorientierung der Hochschule unterstützen zu können.
III. Deshalb lehnt der Hochschulrat eine Einschwingphase ab, in der über drei Jahre rund ein Drittel des Strategieetats nach denselben Kriterien wie der Basisetat vergeben wird. Um den Übergang in das neue Modell für die Fakultäten abzufedern, hält er es äußerstenfalls für möglich, im ersten Jahr ein Drittel (6%-Punkte) im zweiten Jahr ein Fünftel (3%-Punkte) und im dritten Jahr 1% des Strategieetats nach diesen Kriterien zu vergeben.
IV. Der Hochschulrat erwartet, dass die Kriterien für den Einsatz des Strategieetats bis Mitte 2016 so ausgearbeitet werden, dass die Ziele und Kriterien der Vergabe für alle Beteiligten transparent sind. Dafür muss das strategische Ziel „Typ-2-Hochschule“ inhaltlich konkretisiert werden.
V. Der Hochschulrat begrüßt die Absicht des Rektorats, den Prozess der Einführung des Mittelverteilungsmodells durch ein entsprechendes Monitoring zu begleiten. Er erwartet, an einem solchen Monitoring beteiligt zu sein.