Frag BIKI
Klage gegen OpenAI in den USA: Hinweise zur Nutzung von ChatGPT Modellen
In BIKI können verschiedene Sprachmodelle verwendet werden und die beliebtesten sind weiterhin die ChatGPT Modelle, die von der Firma OpenAI entwickelt wurden. BIKI greift für die Nutzung dieser Sprachmodelle auf Server von OpenAI zu.
Bei der Entwicklung von BIKI haben wir großen Wert darauf gelegt den maximalen Datenschutz der BIKI Nutzer*innen gegenüber OpenAI gewährleisten zu können. So finden Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz diesen Absatz:
„Das BIKI-Webinterface ermöglicht eine Pseudonymisierung der Kommunikationsdaten (z.B. Kennung, IP-Adresse) über die API (Application Programming Interface) Anbindung der Auftragsdatenverarbeiter die einen KI bereitstellen. Die an BIKI angeschlossenen Dienste haben keine Möglichkeit, Inhaltsdaten aufgrund der Kommunikation oder Authentifizierung zuzuordnen.“
OpenAI erhält also weder Ihren Loginnamen noch Ihre Rechneradresse und kann daher nicht unterscheiden, welche Chats von der gleichen Person stammen. Beim Vertragsabschluss mit OpenAI zur Nutzung der API haben wir auch die Löschungsfristen geprüft, innerhalb derer OpenAI die Chatdaten der Universität wieder löscht.
In den vergangenen Tagen gab es durch Gerichtsverfahren in den USA leider eine Entwicklung, die diese Regelungen aktuell in Teilen außer Kraft gesetzt. In dieser Seite des Datenschutzbeauftragten der RUB findet sich eine ausführliche Erläuterung und Links zu weiteren Quellen. Kurz gesagt haben Verlage in den USA vor Gericht erreicht, dass OpenAI bestimmte Protokolldaten nicht mehr löschen darf, bis das Verfahren vor Gericht weiter geführt wird.
In den Protokolldaten befinden sich aller Wahrscheinlichkeit auch Teile von Chatverläufen. Inhalte, die Sie persönlich identifizieren, sind im Rahmen der Zusicherungen, die wir in unserer Datenschutzerklärung gegeben haben, nicht enthalten. Aktuell versuchen wir bei OpenAI die sogn. Zero-Retention-Policy zu aktivieren, die die Löschung der Daten nach heutigem Stand wieder aktivieren würde.
Bis dahin ist unsere Empfehlung, bei der Nutzung der ChatGPT Modelle darüber nachzudenken, ob nicht auch die bei der GWDG in Deutschland betriebenen Modelle eine Alternative sind. Diese sind nicht von dieser Problematik betroffen.