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    <title>Hochschulrat</title>
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    <description>Meldungen des Hochschulrates</description>
    <language>en-us</language>
    <copyright>Copyright 2026</copyright>
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      <title>Sitzungstermine für 2016 vereinbart</title>
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      <pubDate>Tue, 1 Sep 2015 11:28:56 +0200</pubDate>
      <category>2. Quartal 2015</category>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Der Hochschulrat hat sich für die Sitzungen im Jahr 2016 auf folgende Termine verständigt: 1. April, 24. Juni, 16. September und 25. November 2016.</description>    </item>
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      <title>Hochschulratsvorsitzende beschließen &amp;quot;Grundsätze einer guten Hochschulführung&amp;quot;</title>
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      <pubDate>Tue, 1 Sep 2015 11:27:27 +0200</pubDate>
      <category>2. Quartal 2015</category>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Die Vorsitzende des Hochschulrats, Frau Dr. Fugmann-Heesing, hat in der 33. Hochschulratssitzung am 26. Juni 2015 &amp;quot;Grundsätze einer guten Hochschulführung&amp;quot; vorgestellt. Das von ihr entworfene Papier ist von allen Hochschulratsvorsitzenden der Universitäten des Landes als Selbstverpflichtung beschlossen worden. Dieser Governance-Kodex ist von der LRK sehr begrüßt worden und wird nun dem Wissenschaftsministerium vorgelegt. Die ursprüngliche Idee des Ministeriums zum Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes war, dass die Hochschulratsvorsitzenden die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Landes zu überwachen haben, was die Hochschulratsvorsitzenden schon deshalb abgelehnt haben, weil der PCGK nach einhelliger Meinung der Experten auf Hochschulen nicht anwendbar ist.</description>    </item>
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      <title>Hochschulrat erklärt Einvernehmen zu Sonderregelung bei Ausschreibungen</title>
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      <pubDate>Tue, 1 Sep 2015 11:19:45 +0200</pubDate>
      <category>2. Quartal 2015</category>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Der Hochschulrat hat in seiner 33. Sitzung am 26. Juni 2015 sein Einvernehmen erklärt, dass künftig bei einer personengebundenen Bewilligung auf die Ausschreibung einer Professur verzichtet wird, wenn die Förderentscheidung auf Grundlage eines hochkompetitiven Verfahrens erfolgt. Dies betrifft etwa gemeinsame Ausschreibungen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen.</description>    </item>
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      <title>Rahmenkodex &amp;quot;Gute Beschäftigungsbedingungen&amp;quot; nun ausverhandelt</title>
      <link>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat/entry/rahmenkodex_gute_besch%C3%A4ftigungsbedingungen_nun_ausverhandelt</link>
      <pubDate>Tue, 1 Sep 2015 11:14:48 +0200</pubDate>
      <category>2. Quartal 2015</category>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Der Rektor hat vor dem Hochschulrat am 26. Juni 2015 (33. Sitzung) berichtet, wie sich die Debatte zum Rahmenkodex &amp;quot;Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal&amp;quot; im Lande entwickelt habe. Die LRK hat den Hochschulen empfohlen, den Kodex nun zu unterzeichnen, da er sich stark an die von der LRK verfasste Dortmunder Erklärung angenähert habe. Die Kanzler haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Verfassungsmäßigkeit des Rahmenkodex prüfen soll. Das Ergebnis soll Ende August vorliegen. Dies soll vor Unterzeichnung noch abgewartet werden. Auf der Ebene der Universität Bielefeld wäre dann noch eine Anpassung der Leitlinien für die Qualifikationsphase an der Universität Bielefeld notwendig.</description>    </item>
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      <title>Hochschulvereinbarung und Hochschulvertrag sollen unterzeichnet werden</title>
      <link>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat/entry/hochschulvereinbarung_und_hochschulvertrag_sollen_unterzeichnet</link>
      <pubDate>Tue, 1 Sep 2015 11:05:17 +0200</pubDate>
      <category>2. Quartal 2015</category>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Das Rektorat hat dem Hochschulrat in dessen 33. Sitzung am 26. Juni 2015 Entwürfe sowohl für die Hochschulvereinbarung NRW 2016 als auch für den Hochschulvertrag vorgelegt, die das Rektorat beabsichtigt zu unterzeichnen. Zum Hochschulvertrag gibt es einen in der LRK abgestimmten Musterentwurfs, der eingang in den Individualvertrag der Universität Bielefeld mit dem Ministerium finden soll. Unter den vorgetragenen Rahmenbedingungen ermächtigt der Hochschulrat das Rektorat Hochschulvereinbarung und Hochschulvertrag zu unterschreiben.</description>    </item>
    <item>
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      <title>Information zum Stand des Campusmanagementsystems</title>
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      <pubDate>Tue, 1 Sep 2015 10:59:23 +0200</pubDate>
      <category>2. Quartal 2015</category>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Das Rektorat hat den Hochschulrat in dessen 33. Sitzung am 26. Juni 2015 über den Stand beim Campusmanagementsystem unterrichtet. Das Rektorat hatte kurz zuvor einen Beschluss zum weiteren Umgang mit den kritischen Entwicklungen im Projekt gefasst, den der Hochschulrat zur Kenntnis genommen hat. Der Hochschulrat hat die Erwartung formuliert, über den Fortgang unterrichtet zu werden. Für die nächste Sitzung des Hochschulrats und des Finanzausschusses soll das Thema wieder auf die Agenda.&lt;br&gt;</description>    </item>
    <item>
      <guid isPermaLink="true">https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat/entry/einvernehmen_des_hochschulrats_zu_regelungen</guid>
      <title>Einvernehmen des Hochschulrats zu Regelungen der Grundordnung </title>
      <link>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat/entry/einvernehmen_des_hochschulrats_zu_regelungen</link>
      <pubDate>Fri, 3 Jul 2015 15:47:23 +0200</pubDate>
      <category>2. Quartal 2015</category>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>In § 17 des neuen Hochschulgesetz ist vorgesehen, dass es zu bestimmten Regelungen in den Grundordnungen ein Einvernehmen mit dem Hochschulrat geben muss. Dies sind insbesondere Regelungen zur Wahl und Abwahl des Rektorats, bei dem beide Gremien gleichberechtigt mitwirken. Dies ist in § 11 der vom Senat beschlossenen Grundordnung der Universität Bielefeld niedergeschrieben.&amp;nbsp; Zu diesen Regelungen in § 11 hat der Hochschulrat in seiner 33. Sitzung am 26. Juni 2015 nun sein Einvernehmen erklärt.&lt;br&gt;</description>    </item>
    <item>
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      <title>Bericht zum aktuellen Stand der Bauprojekte</title>
      <link>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat/entry/bericht_zum_aktuellen_stand_der</link>
      <pubDate>Fri, 3 Jul 2015 15:41:16 +0200</pubDate>
      <category>2. Quartal 2015</category>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Wie üblich hat sich der Hochschulrat in seiner 33. Sitzung am 26. Juni 2015 über den aktuellen Stand der Bauprojekte an der Universität Bielefeld berichten lassen. Insbesondere zum ersten Bauabschnitt und den antizipierten Problemen beim Zeitplan hatte es in den vergangenen Wochen Gespräch vor allem mit dem BLB gegeben, in denen einige wichtige Verbesserungen für die Universität erzielt werden konnten.</description>    </item>
    <item>
      <guid isPermaLink="true">https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat/entry/%C3%BCberarbeitete_hinweise_zur_durchf%C3%BChrung_von</guid>
      <title>Überarbeitete Hinweise zur Durchführung von Berufungsverfahren</title>
      <link>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat/entry/%C3%BCberarbeitete_hinweise_zur_durchf%C3%BChrung_von</link>
      <pubDate>Fri, 3 Jul 2015 15:34:14 +0200</pubDate>
      <category>2. Quartal 2015</category>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Der Hochschulrat hat sich in seiner 33. Sitzung am 26. Juni 2015 erneut mit der Qualitätssicherung von Berufungsverfahren befasst. Im Kern ging es dabei um die Hinweise zur Durchführung der Berufungsverfahren, die aufgrund von Empfehlungen einer Arbeitsgruppe&amp;nbsp; überarbeitet werden. Der Arbeitsgruppe gehörten Mitglieder des Rektorats ebenso an wie professorale Mitglieder aus verschiedenen Fakultäten. Die Arbeitsfassung ist auch Beratungsgegenstand in den aktuellen Dekanebesprechungen. Für den weiteren Fortgang wird es notwendig sein, eine überarbeitete Berufungsordnung vom Senat beschließen zu lassen.</description>    </item>
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      <title>Vorbereitungen für die Fortsetzung der Exzellenz-Initiative vorgestellt</title>
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      <pubDate>Fri, 3 Jul 2015 15:25:24 +0200</pubDate>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Der Prorektor für Forschung, Prof. Egelhaaf, hat dem Hochschulrat in dessen 33. Sitzung am 26. Juni&amp;nbsp; berichtet, wie sich die Universität Bielefeld auf die Fortführung der Exzellenz-Initiative vorbereitet. Dazu hat er zunächst die externen Rahmenbedingungen beschrieben, dazu gehören die inzwischen bekannt gewordenen Eckpunkte für die nächste Phase der Exzellenzinitiative.&amp;nbsp; Als Hintergrundinformationen lagen der Beschluss der Regierungsfraktionen &amp;quot;Innovation antreiben, Technologietransfer beschleunigen&amp;quot; und die Entschließung der HRK-Mitgliederversammlung &amp;quot;Zur Fortführung der Exzellenzinitiative&amp;quot; vor.&amp;nbsp; Weiterhin skizziert wurden die allgemeinen Ziele der Universität Bielefeld im Rahmen der Exzellenzinitiative und die geplante Vorbereitung vor Ausschreibung der konkreten Förderformate, zum einen auf der Ebene einzelner Forschungsschwerpunkte, zum anderen bzgl. begleitender strategischer Maßnahmen auf der Ebene der Gesamtinstitution. Der Hochschulrat hat um fortlaufende Unterrichtung über die Planungen und Vorbereitungen gebeten und beabsichtigt, eine Stärken-Schwächen-Analyse für diesen Kontext auch zum Gegenstand einer für den November angedachten Klausurberatung zu machen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;</description>    </item>
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      <title>Beratung und Beschluss des Hochschulrats zum geplanten Mittelverteilungsmodell</title>
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      <pubDate>Fri, 3 Jul 2015 15:03:46 +0200</pubDate>
      <category>2. Quartal 2015</category>
      <handle>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat</handle>
      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Ausführlich hat der Hochschulrat in seiner 33. Sitzung am 26. Juni 2015 über das vom Rektorat vorgeschlagene Mittelverteilungsmodell beraten. Grundlage der Diskussion waren die vom Rektorat beschlossenen Grundsätze der Mittelverteilung der Universität Bielefeld, wie sie auch der Finanzkommission und dem Senat vorgelegt wurden. Letztlich hat der Hochschulrat dann folgenden, abgestuften Beschluss gefasst:&lt;br&gt;I. Der Hochschulrat begrüßt die Einführung des 3-Säulen-Mittelverteilungsmodells entsprechend der Vorlage für die Hochschulratssitzung am 26. Juni 2015&lt;br&gt;II.Der Hochschulrat hält die Datierung des Strategieetats in Höhe von 17% des Volumens des Mittelverteilungsmodells für erforderlich, um damit wirksam die Strategie- und Zukunftsorientierung der Hochschule unterstützen zu können. &lt;br&gt;III. Deshalb lehnt der Hochschulrat eine Einschwingphase ab, in der über drei Jahre rund ein Drittel des Strategieetats nach denselben Kriterien wie der Basisetat vergeben wird. Um den Übergang in das neue Modell für die Fakultäten abzufedern, hält er es äußerstenfalls für möglich, im ersten Jahr ein Drittel (6%-Punkte) im zweiten Jahr ein Fünftel (3%-Punkte) und im dritten Jahr 1% des Strategieetats nach diesen Kriterien zu vergeben. &lt;br&gt;IV. Der Hochschulrat erwartet, dass die Kriterien für den Einsatz des Strategieetats bis Mitte 2016 so ausgearbeitet werden, dass die Ziele und Kriterien der Vergabe für alle Beteiligten transparent sind. Dafür muss das strategische Ziel „Typ-2-Hochschule“ inhaltlich konkretisiert werden. &lt;br&gt;V. Der Hochschulrat begrüßt die Absicht des Rektorats, den Prozess der Einführung des Mittelverteilungsmodells durch ein entsprechendes Monitoring zu begleiten. Er erwartet, an einem solchen Monitoring beteiligt zu sein. &lt;br&gt;&lt;br&gt;</description>    </item>
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