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    <title>Hochschulrat</title>
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    <description>Meldungen des Hochschulrates</description>
    <language>en-us</language>
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      <title>Hochschulrat beschließt vier Prorektorate</title>
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      <pubDate>Mon, 13 Apr 2015 16:26:41 +0200</pubDate>
      <category>1. Quartal 2015</category>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Der Hochschulrat hat in seiner 32. Sitzung am 6. März 2015 gemäß § 15 Abs. 1 HG beschlossen, dass es in der neuen Amtszeit des Rektorats ab dem 1. Oktober 2015 vier nicht-hauptamtliche Prorektorate geben soll.</description>    </item>
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      <title>Quartalsbericht des Rektors im Hochschulrat - Kritik an LOM</title>
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      <pubDate>Wed, 18 Mar 2015 11:42:21 +0100</pubDate>
      <category>1. Quartal 2015</category>
      <handle>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat</handle>
      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Wie üblich hat der Rektor Prof. Sagerer dem Hochschulrat in dessen 32. Sitzung am 6. März 2015 über die Entwicklungen an der Universität Bielelefeld seit der letzten Hochschulratssitzung Anfang Dezember berichtet. Besondere Beachtung fand dabei das Thema Finanzen, denn ganz aktuell wurde bekannt, dass sich das Land bei der Berechnung der Leistungsorientierten Mittelverteilung (LOM) beim Parameter Absolventen vertan hatte. Die Neuberechnung bedeutet für die Universität Bielefeld eine Verdopplung des Verlustes von 650.000 Euro auf 1,3 Mio Euro. Der Rektor kritisierte noch einmal scharf die Entscheidungen des Landes, die gegen die Empfehlungen einer extra eingesetzten Arbeitsgruppe und gegen das einstimmige Votum der LRK getroffen wurden, Drittmittel im MINT-Bereich mit dem Faktor zwei zu gewichten. Gewichtungen bei Drittmitteln wurden in der Vergangenheit wenn, dann genau andersum vorgenommen, und zwar zugunsten der Geistes- und Sozialwissenschaften. Im Ergebnis führt diese Entscheidung der Ministeriums dazu, dass es einen großen Gewinner bei der LOM gibt, das ist die RWTH Aachen. Universitäten mit eher geistes- und sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt, wie Köln und Bielefeld, gehören demgemäß zu den großen Verlierern. Eine sachgerechte Begründung für die das gesamte LOM-System umkrempelnde Entscheidung konnte der Rektor dem Hochschulrat nicht geben.&lt;br&gt;Der Hochschulrat hat an diesem Punkt seine große Übereinstimmung mit der Kritik des Rektors an der LOM 2015 festgestellt. Seiner Meinung nach habe das Modell nichts mit einer leistungsorientierten Mittelverteilung zu tun, die gewählte Gewichtung sei nicht zu akzeptieren. Frau Fugmann-Heesing kündigte an, dass sie dies zum Thema auf der nächsten Sitzung der NRW-Hochschulratsvorsitzenden machen werde.</description>    </item>
    <item>
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      <title>Fugmann-Heesing als Sprecherin der NRW-Hochschulratsvorsitzenden gewählt</title>
      <link>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat/entry/fugmann_heesing_als_sprecherin_der</link>
      <pubDate>Wed, 18 Mar 2015 11:24:32 +0100</pubDate>
      <category>1. Quartal 2015</category>
      <handle>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat</handle>
      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Die Vorsitzende, Frau Dr. Fugmann-Heesing, hat in der 32. Sitzung des Hochschulrats am 6. März über die turnusmäßige Gesprächsrunde aller Vorsitzenden der Hochschulräte an den Universitäten in NRW berichtet, die für das erste Halbjahr am 10. Februar in Duisburg stattgefunden hat. Dazu war seitens des Wissenschaftsministeriums der Abteilungsleiter Herr Dr. Möhler zugegen, da zentraler Punkt der Beratungen das Schreiben des Ministeriums vom 30. September 2014 war, mit dem einen Tag vor Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes nahezu alle Zuständigkeiten, die das Gesetz vom Hochschulrat auf das Ministerium verlagert hatte, wieder zurückdelegiert worden waren. Die Hochschulratsvorsitzenden haben in Duisburg, wie schon zuvor in Gesprächen etwa mit der Ministerin, Ton und Inhalt des Schreibens scharf kritisiert und eine Neufassung gefordert, dem das Ministerium auch nachzukommen bereit war. Dabei wird auch eine Forderung in Bezug auf das Thema Corporate Governance beseitigt. Die Hochschulratsvositzenden haben hierzu vereinbart, selbst einen Kodex als Selbstverpflichtung zu erstellen und zu verabschieden. Auf dem Treffen in Duisburg wurde Frau Fugmann-Heesing zudem für zwei Jahre als Sprecherin der NRW-Hochschulratsvorsitzenden der Universitäten gewählt, als 1. Stellvertreter fungiert Herr Prof. Erichsen (Münster), als 2. Stellvertreter Herr Schlegel (Bochum).</description>    </item>
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      <title>Hochschulrat wählt Mitglieder für Findungskommission</title>
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      <pubDate>Wed, 18 Mar 2015 11:03:51 +0100</pubDate>
      <category>1. Quartal 2015</category>
      <handle>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat</handle>
      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Der Hochschulrat hat in seiner 32. Sitzung am 6. März fünf Mitglieder aus seinen Reihen für die Prorektorenfindungskommission gewählt. Diese Kommission soll unmittelbar nach der für den 30. April vorgesehenen Wahl des Rektors im Rahmen der Hochschulwahlversammlung ihre Arbeit aufnehmen. Ziel ist es, dass die Prorektorinnen und Prorektoren ihr Amt gleichzeitig mit dem Rektor am 1. Oktober 2015 antreten können. Gewählt wurden jeweils einstimmig folgende Personen: Dr&amp;#39;in Fugmann-Heesing, Prof. Götze, Prof&amp;#39;in Lindhorst, Dr. Stammler und Prof. Tenorth. Die Kommission besteht insgesamt aus zehn Mitgliedern, die fünf aus dem Senat hatte dieser bereits in seiner Sitzung am 28. Januar gewählt.</description>    </item>
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      <guid isPermaLink="true">https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat/entry/stand_des_mittelverteilungsmodells_und_weiterer</guid>
      <title>Stand des Mittelverteilungsmodells und weiterer Zeitplan</title>
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      <pubDate>Mon, 16 Mar 2015 17:11:52 +0100</pubDate>
      <category>1. Quartal 2015</category>
      <handle>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat</handle>
      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Der Hochschulrat hat sich in seiner 32. Sitzung am 6. März 2015 vom Rektorat über den Stand der Beratungen zur Strategieplanung, insbesondere beim Mittelverteilungsmodell informieren lassen. Der Rektor hat dabei die Eckdaten der Planung vorgestellt, wie sie auch den Dekanen und dem Senat Ende Januar mitgeteilt worden war. Der Hochschulrat hat seine grundsätzliche Zustimmung des Modells unterstrichen und die modifizierte Zeitplanung begrüßt, die eine abschließende Präsentation des finalen Systems vor Beschlussfassung im Rektorat sowohl in der Hochschulratssitzung am 26. Juni als auch in der Senatssitzung am 8. Juli vorsieht.</description>    </item>
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      <title>Stand der Baumaßnahmen und -planungen präsentiert</title>
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      <pubDate>Mon, 16 Mar 2015 16:26:10 +0100</pubDate>
      <category>1. Quartal 2015</category>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Der Kanzler Dr. Becker hat dem Hochschulrat in dessen 32. Sitzung am 6. März 2015 einerseits den Stand beim 1. Bauabschnitt der Modernisierung des Universitätshauptgebäudes präsentiert und andererseits die Planung für den 2. Bauabschnitt vorgestellt. Beides ist dabei auch anhand vpn Plänen und Schaubildern illustriert worden. Beim 1. Bauabschnitt ging es vor allem um die Verständigung zwischen BLB, Land und Universität, die im Zuge der Entwurfsplanung aufgetauchten Kostensteigerungen von ca. 10 Mio. Euro auf mehrere Schultern zu verteilen. Dies ist nach Abzug von 3,4 Mio. Euro, die durch weitere Standardreduzierungen erreicht werden konnten, gelungen u.a.durch einen Baukostenzuschauss der Universität in Höhe von gut 1 Mio. Euro zur Realisierung des Daches über den im Eingangsbereich geplanten Service Center, welches ansoinsten entfallen wäre. Der Hochschulrat hat diese Vereinbarung zu den Mehrkosten begrüßt.&lt;br&gt;Mit Sorge sieht der Hochschulrat die drohende Erhöhung des Eigenanteils bei Bauvorhaben, den das Hochschulbaukonsolidierungsprogramm (HKOP) dann für den 2. Bauabschnitt mit sich bringen würde. Das HKOP löst ab 2016, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Hochschulbaumodernisierungsprogramm (HMOP) ab. Damit erscheint die Finanzierung des 2. Bauabschnitts mit Fragezeichen versehen. Über die weiteren Verhandlungen hierzu hat der Hochschulrat um Unterrichtung gebeten.&lt;br&gt;Als indiskutabel betrachtet der Hochschulrat die aufgrund politischer Entscheidungen veränderten Rahmenbedingungen für die Bauplanung und -baugenehmigung, die nach jetzigem Stand im Ergebnis dazu führen würden, dass im Sommer 2016 nach der erfolgten Schadtsoffsanierung für etwa sechs Monate keine Bautätigkeit vorgesehen wäre. Die Ausschreibung der Baumaßnahmen wäre erst nach Abschluss der Sanierung und der Teilbausollvereinbarung möglich. Der Hochschulrat wird sich dafür einsetzen, die Planungsphase vorzuziehen, da eine Baupause zur besten Jahreszeit seiner Meinung nach auch öffentlich kaum zu vermitteln ist.</description>    </item>
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      <title>Information des Hochschulrats über Dauer von Berufungsverfahren</title>
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      <pubDate>Wed, 11 Mar 2015 10:54:34 +0100</pubDate>
      <category>1. Quartal 2015</category>
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      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>Im Kontext einer Qualitätssicherung von Berufungsverfahren, die aktuell auch im Fokus des Rektorats ist, hat sich der Hochschulrat in seiner 32. Sitzung am 6. März 2015 über die Dauer von Berufungsverfahren im Jahr 2014 informieren lassen. In seiner nächsten Sitzung will sich der Hochschulrat dann ausführlich mit dem Thema Qualitätssicherung von Berufungsverfahren befassen. Im Rektorat sind entsprechende Leitlinien zur Kommunikation in die Universität in Arbeit.</description>    </item>
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      <title>Hochschulrat berät Hochschulvereinbarung und Hochschulvertrag</title>
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      <pubDate>Wed, 11 Mar 2015 10:39:13 +0100</pubDate>
      <category>1. Quartal 2015</category>
      <handle>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat</handle>
      <name>Hochschulrat</name>
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          <description>&lt;div align=&quot;left&quot;&gt;
Der Hochschulrat hat sich in seiner 32. Sitzung am 6. März 2015 vom Rektorat über die Entwurfsfassungen der Hochschulvereinbarung 2016 und des Hochschulvertrages zwischen Wissenschaftsministerium und Universität informieren lassen. Der Hochschulvertrag, der mit dem neuen Hochschulgesetz eingeführt worden ist, ersetzt die Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Das Rektorat hat ebenso wie die LRK kritische Punkte sowohl in der Hochschulvereinbarung als auch im Hochschulvertrag benannt. Nach eingehender Beratung hat der Hochschulrat folgenden Beschluss gefasst:&lt;br&gt;- Der Hochschulrat begrüßt die Fortsetzung der Hochschulvereinbarung bis zum Jahr 2016. &lt;br&gt;- Er weist aber nachdrücklich darauf hin, dass die Universität zur Umsetzung des die Vereinbarung konkretisierenden Hochschulvertrags finanzielle Planungssicherheit braucht. Deshalb fordert er die Landesregierung auf, zukünftig der den finanziellen Rahmen für die Hochschulen verbindlich festschreibenden Hochschulvereinbarung eine mittelfristige Geltungsdauer von mindestens vier Jahren zu geben.&lt;br&gt;- Der Hochschulrat schließt sich den Einschätzungen des Rektorats und der LRK zu den noch klärungsbedürftigen bzw. kritischen Punkten in der Hochschulvereinbarung und im Hochschulvertrag an.&lt;br&gt;- Der Hochschulrat hält insbesondere die in Punkt II, 6 der Hochschulvereinbarung implizierte erhebliche Erhöhung der Eigenbeteiligungsquote an den Modernisierungskosten für die Universität Bielefeld für&amp;nbsp; inakzeptabel. Die Erhöhung der Eigenbeteiligungsquote käme einer faktischen Budgetkürzung gleich und ginge zu Lasten von Forschung und Lehre. Damit würde die Konkurrenzfähigkeit der Universität Bielefeld in ungerechtfertigter Weise empfindlich geschwächt.&lt;br&gt;- Der Hochschulrat unterstützt das Rektorat darin, in enger Abstimmung mit der LRK und im Sinne der Hochschulen zu einer Klärung bzw. Übereinkunft mit dem Land in den noch klärungsbedürftigen bzw. kritisch bewerteten Punkten zu gelangen.&lt;br&gt;- Der Hochschulrat fordert das Ministerium auf, zukünftig Verträge und Vereinbarungen, die in den Hochschulräten behandelt werden müssen, so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Behandlung in den regulären Sitzungen der Hochschulräte möglich ist. &lt;br&gt;- Der Hochschulrat ermächtigt das Rektorat zur Unterschrift von Hochschulvereinbarung und Hochschulvertrag nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des Hochschulrats für den Fall, dass die weiteren Abstimmungen der LRK mit dem Land in den benannten Punkten zeitnah zu einem aus Sicht des Rektorats im Sinne der Hochschule akzeptables Ergebnis führen. Er stellt für diesen Fall seine Zustimmung zu beiden Dokumenten in seiner nächsten Sitzung in Aussicht.&lt;br&gt;&amp;nbsp;
&lt;/div&gt;</description>    </item>
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